Alkohol und Drogen
● OWi-oder Strafverfahren
Wird man mit Alkohol in unzulässiger Konzentration in der Atemluft oder
im Blut oder sogar nach dem Konsum von Drogen beim Führen eines
Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr "erwischt" wird, muss mit
der Einleitung eines OWi-Verfahren (Bußgeldverfahren) oder sogar eines
Ermittlungsverfahren rechnen.
● Alkohol im Straßenverkehr

Bei der Messung des Alkoholisierungszustandes
wird vor Ort ein Alkomat zur Bestätigung eines
Verdachtes verwendet. Anschließend wird bei
positivem Ergebnis meist eine Blutentnahme angeordnet.
● Promillegrenzen
Es gelten derzeit verschiedene Promillegrenzen.
Für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze. Alle
anderen Verkehrsteilnehmer erwarten
verschiedene Sanktionen beim Erreichen der Werte
von 0,3/0,5/1,1 und 1,6 Promille.
● Relative und absolute Fahruntüchtigkeit
Hierbei spricht man bei 0,3 Promille von relativer und ab 1,1 Promille
von absoluter Fahruntüchtigkeit mit unterschiedlichen Sanktionen.
Ab 1,6 Promille ist sogar eine MPU fällig.
● Sanktionen
Allgemein drohen Sanktionen von Geldbuße im OWi-Verfahren über
Fahrverbot bis hin zur Verurteilung im Strafverfahren mit Führerschein-
sperre und anschließender Anordnung einer MPU.
In einem solchen Fall kann Ihnen ein auf Verkehrsrecht spezialisierter
Rechtsanwalt mit Rat und Tat zur Seite stehen und so dazu beitragen,
die Sanktionen der Alkoholfahrt zu begrenzen.
Drogen im Straßenverkehr

● Grenzwerte beim Drogenkonsum
Im Gegensatz zum Alkohol sind bei den Drogen
keine Grenzwerte festgelegt worden. Der
Gesetzgeber hat sich bei den Drogen daher
für eine "Null-Promille-Grenze" entschieden.
Ist der Genuss von Drogen erwiesen gilt derjenige
als absolutfahruntüchtig. Einzig beim Genuss
von Cannabis müssen u. U. weitere Merkmale
hinzu kommen.Ähnlich wie beim Alkoholerfolgt
nach einem ersten Drogenschnelltest meist die Blutentnahme zur
Feststellung der Art und Konzentration der Drogen.
● Sanktionen nach Drogenfahrt
Die Sanktionen einer Drogenfahrt reichen von Geldbuße und Fahrverbot
bis hin zur Verurteilung im Strafverfahren mit Sperre für den Führer-
schein und anschließender Anordnung einer MPU.
Die Chancen eine MPU erfolgreich zu bestehen, liegen z.B. aktuell
im Eichsfeldkreis bei gerade einmal 60 %.120 Führerscheine wurden
im Jahr 2014 im Eichsfeldkreis aufgrund einer "Drogenfahrt " entzogen.*
Nehmen Sie rechtzeitzig die Hilfe eines auf Verkehrsrecht
spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch.
* Quelle TA- Online vom 14.05.2015
● Maßnahmen nach Fahrt unter Drogen oderAlkohol
Hier ist es dringend erforderlich bereits vor der ersten Aussage bei
der Polizei anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sich nicht die
Chance einer effektiven Verteidigung im Laufenden Verfahren zu
verbauen. Gern helfe ich Ihnen hier weiter.
Über den Mandantenfragebogen können Sie mir Ihre Frage hierzu
gern unverbindlich zukommen lassen.
Rechtsanwalt Ingo Menge
Fachanwalt für Verkehrsrecht
03606 607688
info@verkehr-recht-anwalt-menge-heiligenstadt.de
Zur Kapsmühle 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt