Bußgeld- Bußgeldbescheid- Anhörungsbogen
Neue Bußgeldverordnung zum 09.11.2021 in Kraft getreten!
Bereits mit dem Erhalt eines Anhörungsbogens sollten Sie fachkundigen Rat in
Anspruch nehmen. Spätestens beim Erhalt eines Bußgeldbescheides ist schnelles
Reagieren notwendig. Hier kann man nur innerhalb von 14 Tagen Einspruch
einlegen, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.

Rechtsanwalt Ingo Menge
Fachanwalt für Verkehrsrecht
03606 607688
info@verkehr-recht-anwalt-menge-heiligenstadt.de
Zur Kapsmühle 5; 37308 Heilbad Heiligenstadt
● Anhörungsbogen- was soll ich machen?
Mit dem Ausfüllen des Anhörungsbogen kann man schon den Anfang vom Ende
im Bußgeldverfahren herauf beschwören mit allen seinen neagtiven Folgen. Sie
müssen weder sich, noch nahe Verwandte als möglichen Fahrer des Fahrzeugs
gegenüber der Bußgeldbehörde offenbaren. Gehen Sie auf Nummer sicher und
melden Sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt in meiner Kanzlei.
● Bußgeldbescheid-wie reagiere ich richtig?
Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides hat man nur 14 Tage Zeit Einspruch einzu-
legen. Ist diese Frist durch eigenes Verschulden versäumt, wird der Bescheid rechts-
kräftgi mit allen Sanktionen wie Geldbuße, Punkte in Flensburg und Fahrverbot.
Hier sollten Sie daher schnell reagieren und zur Einhaltung der Frist selbst schriftlich
Einspruch einlegen. Gern kann ich Sie in einem solchen Fall für Sie tätig werden.
Die Vertretung kann hier in Form einer Beratung, der Akteneinsicht und einer
kompletten Vertretung erfolgen.
● Bußgeld- Verjährung
Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten.
Hier spricht man von der Verfolgungsverjährung. Allerdings kann die Bußgeldbe-
hörde durch bestimmte Handlungen den Ablauf der Verjährung hemmen. Hier
kann ich Ihnen nach erfolgter Einsicht in die Bußgeldakte genauer Auskunft geben.
● Bußgeld- Höhe- Bußgeldrechner
Die Höhe des Bußgeldes bestimmt sich nach verschiedenen Kriterien. Neben der
Art des Verstoßes können sich Voreintragungen in Flensburg, sowie ein unterstell-
ter Vorsatz zu erhöhten Bußgeldern führen.
Einen ersten Überblick können Sie sich durch einen
Blick in den aktuellen Bussgeldkatalog verschaffen.
Hierdurch erhalten sie einen Anhaltspunkt hinsicht
lich der drohenden Sanktionen bezüglich der Höhe des Bußgeldes und drohenden
Fahrverbotes. Bei allen Fragen zum Bußgeld und Fahrverbot steh ich Ihnen gern
mit Rat und Tat zur Seite.