Fahrverbot

● Anordnung Fahrverbot
Die Verhängung eines Fahrverbots ist die gesetzlich normierte
Regelfolge bei gröberen Verkehrsverstößen. Ein Fahrverbot ist dann zulässig, wenn Sie als Kraftfahrzeugführer Ihre Pflichten grob oder beharrlich verletzt haben.
● Beispiel für Fahrverbotsverstoß
Ein Fahrverbot wird z.B. bislang verhängt, wenn Sie außerhalb geschlos-
sener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr
als 40 km/h überschreiten oder innerhalb eines Jahres die zulässige
Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten
haben. Hier müssen Sie 1 Monat auf Ihren Führerschein "verzichten".
Rechtsanwalt Ingo Menge
Fachanwalt Für Verkehrsrecht
Tel.: 03606 60 76 88
info@verkehr-recht-anwalt-menge-heiligenstadt.de
Zur Kapsmühle 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt
● Dauer Fahrverbot
Ein Fahrverbot kann bei besonders schwerwiegenden Umständen
bis zu einer Dauer von 3 Monaten verhängt werden.
In Ausnahmefällen kann von dem Regelfahrverbot eine Ausnahme
erreicht werden. Hier wird dann die verhängte Geldbuße entsprechend erhöht.
● Bussgeldkatalog
Durch eine Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog können Sie sich selbst ein
erstes Bild von den zu erwartenden Sanktionen machen.
• Bußgeldrechner (https://www.verkehrsanwaelte.de)
Zögern Sie nicht und sprechen Sie mich unverbindlich an. Als Fachanwalt
für Verkehrsrecht kann ich alle Optionen prüfen und in Absprache mit
Ihnen die geeigneten Maßnahmen ergreifen.